Was Sie über Grundpflege wissen sollten

Sie benötigen Hilfe bei den täglichen Aufgaben und bei Terminen außer Haus?
Sie möchten Ihr Leben trotz gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrem gewohnten Umfeld sicher
und selbstbestimmt weiterführen können?
Wir bieten Ihnen neben der Grundpflege alle Leistungen nach der Pflegeversicherung und noch vieles
mehr.

Was versteht man unter Grundpflege?

Die Maßnahmen der Grundpflege bilden mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen
Versorgung die komplette häusliche Krankenpflege. Dazu gehört ebenfalls die individuelle Beratung
rund um diese Themen.
Die Grundpflege kann sowohl von einem Pflegedienst wie auch von Angehörigen oder Bekannten
durchgeführt werden.
Zur Grundpflege (§ 14 SGB XI) gehören Unterstützungsmaßnahmen in den Bereichen Körperpflege,
Ernährung, Mobilität.

Unterstützung rund um die Körperpflege:

  •  beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen,
  •  Haut-, Haar- und Nagelpflege, Rasieren, Kämmen,
  •  Darm- oder Blasenentleerung incl. Intimhygiene.

Unterstützung rund um die Ernährung:

  •  beim mundgerechten Zubereiten der Nahrung,
  •  Entfernung potenziell gefährlicher Nahrungsbestandteile (z. B. Gräten, Knochen etc.),
  •  bei der Nahrungsaufnahme,
  •  ggf. bei Ernährung über Sonde und deren Reinigung.
  • Unterstützung rund um die Mobilität:
  •  beim An- und Auskleiden,
  •  beim Aufstehen und Zubettgehen,
  •  beim Verlassen und Aufsuchen des Wohnbereiches,
  •  beim Gehen, Stehen, Treppensteigen,
  •  durch vorbeugende Maßnahmen gegen Krankheiten, die durch Bettlägerigkeit entstehen
    können,
  • Beratung zu passenden Pflegehilfsmitteln.
    Außerdem gehört auch die Förderung der alltäglichen und kommunikativen Fähigkeiten dazu.

 

Wie umfangreich sind die Aktivitäten in der Grundpflege?

Je nach Notwendigkeit bieten wir eine kleine oder große Grundpflege an.
Bei der kleinen Grundpflege wird dabei vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe gegeben, während bei der
großen Variante Tätigkeiten meist komplett übernommen werden (z. B. bei der Körperpflege).

Was kostet Sie die Grundpflege?

Die Kosten können von der Pflegeversicherung oder Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Zur Übernahme durch die Pflegekasse muss dem Kunden mindestens Pflegegrad I zugeordnet
worden sein.
Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen erhalten Sie von uns, Ihrer Krankenkasse und
weiteren Beratungsstellen, siehe nachfolgende Tipps.

Wo erhalten Sie ausführliche Informationen zur Grundpflege?

  •  Fragen Sie uns, wir beraten Sie umfassend und aktuell.
  •  Selbstverständlich steht Ihnen auch Ihre Krankenkasse mit allen Informationen rund um die
    Pflegeversicherung zur Verfügung.
  •  In jedem Bundesland gibt es seit 2009 zusätzlich sogenannte Pflegestützpunkte, die
    kostenfrei persönliche Beratung und Informationen zum Nachlesen anbieten. Eine Übersicht
    finden Sie hier: https://www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/pflegestuetzpunkte/